Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websitewww.sport-ooe.at.
Die Landessportdirektion orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
An der Zielerreichung wird gearbeitet.
Nicht barrierefreie Inhalte
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Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.
Die Audiobeschreibung fehlt bei aufgezeichneten Videos, daher ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bis 01. März 2022, alle Videos um Untertitel zu ergänzen und anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.Die korrekte Reihung von Überschriften und Zwischenüberschriften ist nicht immer gewährleistet. Daher ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.10.(Abschnittsüberschriften) nicht erfüllt.
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Unverhältnismäßige Belastung
Dateiformate (PDF-Format) von Büroanwendungen, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente laufend zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.
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Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns, Ihnen dieses auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.
Online-Karten und Kartendienste sind nicht barrierefrei und fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 22. Oktober 2021 aktualisiert.
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Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen
Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für Ende 2022 geplant.